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Verpackungsgesetz

Verpackungsgesetz "Grüner Punkt"

 

Gebühr für Serviceverpackungen (SVP)

Am 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten, welches hiermit die zuvor gültige 5. Novelle der Verpackungsverordnung ablöst. Weiterhin gilt - wie schon nach der bis 2018 gültigen Verpackungsordnung (VerpackV) - dass der Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen (SVP) dazu verpflichtet ist, ein Duales System gegen eine entsprechende Bezahlung (Systembeteiligung) mit der Rücknahme und Verwertung der Verpackungen zu beauftragen und - der Menge entsprechend - eine Vollständigkeitserklärung über die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen abzugeben.

Unter Serviceverpackungen ist gemäß §3 Verpackungsgesetz zu verstehen: "Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen".
Somit ist Erstinverkehrbringer nach der Verpackungsverordnung derjenige, der im Geltungsbereich der Verordnung die mit Ware befüllten Verpackungen erstmals an Dritte weitergibt. Beispielsweise gelten Bäcker, Metzger oder Betriebe der Fast-Food-Gastronomie als Erstinverkehrbringer.

 

 

Wofür das Verpackungsgesetz?

Die Ziele: Mehr Verpackungsrecycling in Deutschland und ein fairer Wettbewerb!

Für die Verbesserung des Verpackungsrecyclings in Deutschland und  Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftes, nimmt das Verpackungsgesetz das Thema Recycling noch stärker in den Fokus. Die oberste Zielsetzung des VerpackG ist daher die schrittweise Erhöhung der Recyclingquoten für die unterschiedlichen Materialarten. Ab diesem Jahr sollen zum Beispiel 90% der Glas- und Papierabfälle dem Recycling zugeführt werden, die Recyclingquote für Kunststoffabfälle wird unter anderem auf 63% angehoben.

 

Für wen gilt das Gesetz?

Besonders unvermeidlich ist dieses Gesetz natürlich für unsere B2B Kunden - also für euch! Da die bei uns zu erwerbenden Verpackungen als “systembeteiligunspflichtig” gelten und ihr laut VerpackG als “Hersteller” definiert seid, müsst auch ihr die Lizenzgebühren an das Duale System aufbringen. Das zugrundeliegende Gebührensystem ist für euch verpflichtend und eine Missachtung kann zu einem Vertriebsverbot und hohe Bußgeldstrafen führen. Damit das auf keinen Fall passiert möchten wir euch gerne unter die Arme greifen!

 

Wie muss ich vorgehen?

Im Normallfall geht das ganze in drei Schritten: 

1. Registrierungspflicht bei der ZSVR
2. Systembeteiligung bei einem dualen System
3. Datenmeldung an LUCID

ABER KEINE PANIK - wir haben uns dafür entschieden euch es einfach zu machen und diesen Prozess für euch zu übernehmen! Nachdem ihr eure Bestellung bei uns aufgibt, werden die Lizenzgebühren schon automatisch im Preis enthalten sein. Wenn ihr bei uns bestellt, müsst ihr euch um nichts mehr kümmern!

 

 

Ihr habt weitere Fragen zu einer Bestellung oder zu unseren Produkten? Ihr möchtet Wisefood Produkte beziehen oder weiterverkaufen? Dann meldet euch sehr gerne per E-Mail: sales@wisefood.eu oder Telefon: +49 (0) 89 24418362.

 

 

 

 

 

Quellen: 

Verkaufsverpackungen | Der Grüne Punkt (gruener-punkt.de)

Das neue Verpackungsgesetz – VerpackG | jetzt informieren (bellandvision.com)

§ 3 VerpackG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)